Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Stadtlandhebammen
Hebammen Lisa Weiße und Mathilde Glöckner
(nachfolgend gemeinsam „Hebammen" genannt)
Letzte Änderung: 16.02.2026
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Behandlungs- und sonstigen Leistungen der Hebammen Lisa Weiße und Mathilde Glöckner unter der Bezeichnung „Stadtlandhebammen".
Soweit in diesen AGB die weibliche Form verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung; die Regelungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB.
1.2
Die Hebammen arbeiten jeweils eigenverantwortlich, auf eigene Rechnung und Haftung. Die Leistungen werden grundsätzlich persönlich von einer der Hebammen erbracht. Treten in Schwangerschaft oder Wochenbett Beschwerden auf, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, weisen die Hebammen die Leistungsempfängerin darauf hin und empfehlen die Vorstellung in einer ärztlichen Praxis oder Klinik.
1.3
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur; der konkrete Vertrag kommt jeweils mit der einzelnen Hebamme zustande.
1.4
Gemäß § 24d S. 1 i. V. m. § 24c Nr. 1 SGB V haben gesetzlich Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe. Umfang und Art der Kassenleistungen richten sich nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung. Innerhalb dieses Leistungsrahmens werden die von der Hebamme erbrachten Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse vergütet.
1.5
Werden Leistungen außerhalb dieses Vertrages über Hebammenhilfe erbracht oder besteht aus Gründen, die die Leistungsempfängerin zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht der Krankenkasse, hat die Leistungsempfängerin die betreffenden Leistungen privat zu zahlen bzw. einen entstandenen Einnahmeausfall zu ersetzen. Hierüber wird vorab eine gesonderte Vereinbarung über private Wahl-/Zusatzleistungen geschlossen.
1.6
Der konkrete Leistungsumfang (Art, Ort, Zeit, Dauer, Thema des Angebots) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung, die die Hebamme der Leistungsempfängerin vor oder bei der Buchung mitteilt bzw. zur Verfügung stellt (z. B. per E-Mail, Informationsblatt oder mündlicher Vereinbarung).
§ 2 Kassenleistungen, Wahl- und Zusatzleistungen
2.1 Betreuungsformen
Die hebammenhilflichen Leistungen der Hebammen werden im Rahmen ambulanter Versorgung grundsätzlich als Hausbesuche (aufsuchende Betreuung am Wohnort bzw. vereinbarten Ort der Leistungsempfängerin) erbracht.
Gegebenenfalls angebotene Beratungen per Telefon oder Video werden von der jeweiligen Hebamme gesondert mitgeteilt und nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erbracht.
2.2 Kassenleistungen
Die abrechnungsfähigen Kassenleistungen der Hebamme richten sich nach dem Hebammenhilfevertrag gemäß § 134a SGB V. Hierzu zählen insbesondere (je nach individuellem Bedarf):
- Hilfeleistungen in der Schwangerschaft
- Schwangerenvorsorge (einschließlich ggf. notwendiger Probenentnahme für Laboruntersuchungen)
- Wochenbettbetreuung (frühes und spätes Wochenbett)
- Still- und Ernährungsberatung von Mutter und Kind
- Hilfeleistung beim Kind bei Abwesenheit der Mutter (im Rahmen des zulässigen Umfangs)
Der Anspruch sowie der Umfang richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem jeweils geltenden Hebammenhilfevertrag.
2.3 Zusatzleistungen (IGeL / Selbstzahlerleistungen)
2.3.1 Soweit Leistungen in ihrer Art, Häufigkeit oder ihrem Umfang über den von den gesetzlichen Krankenkassen vergüteten Rahmen hinausgehen oder von der Krankenkasse nicht übernommen werden, handelt es sich um Zusatz- bzw. Selbstzahlerleistungen. Dies gilt insbesondere für:
- bestimmte alternative Behandlungsangebote (z. B. K-Taping, Massagen),
- individuell vereinbarte erweiterte Erreichbarkeit,
- weitere Zusatzangebote, die ausdrücklich als Selbstzahlerleistungen ausgewiesen sind.
Die Hebamme informiert die Leistungsempfängerin vor Inanspruchnahme über die entstehenden Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Hebammen-Gebührenordnung des Bundeslandes Sachsen bzw. einer individuell vereinbarten Vergütung.
2.3.2 Die Kosten für Zusatzleistungen sind grundsätzlich von der Leistungsempfängerin selbst zu tragen, sofern nicht im Einzelfall eine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse schriftlich zugesichert wurde.
2.4 Anmeldung / Vertragsabschluss (Einzelleistungen)
Die Buchung von Kassen- und Zusatzleistungen erfolgt in der Regel:
- telefonisch oder
- per E-Mail (bzw. schriftlich) unmittelbar mit der jeweiligen Hebamme.
Mit der Vereinbarung eines Termins und der Bestätigung durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande, der Termin gilt als verbindlich vereinbart.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, alle für die Abrechnung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben (z. B. Name, Anschrift, Krankenversicherung, voraussichtlicher Entbindungstermin) und Änderungen (z. B. neue Anschrift, neue Krankenkasse) unverzüglich mitzuteilen.
Vereinbarte Hausbesuchs-Termine verstehen sich mit einer Toleranz von +/- 60 Minuten, da Hebammentätigkeit von nicht planbaren Ereignissen (Geburten, Notfälle etc.) beeinflusst wird.
2.5 Abrechnung Kassenleistungen
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme im Rahmen des Hebammenhilfevertrags direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ab.
Eine Privatabrechnung gegenüber der Leistungsempfängerin kann insbesondere dann erforderlich werden, wenn:
- keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht,
- Leistungen zugleich von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden,
- die Leistungsempfängerin die erforderliche Leistungsbestätigung (z. B. Unterschrift auf Leistungsnachweisen) verweigert und eine Abrechnung mit der Krankenkasse dadurch nicht möglich ist.
In diesen Fällen stellt die Hebamme der Leistungsempfängerin eine Privatrechnung, die innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen ist. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben werden.
2.6 Abrechnung Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nach Erbringung entweder:
- per Rechnung abgerechnet (Zahlungsziel 10 Tage ab Rechnungsdatum) oder
- in bar bzw. per sonstiger angebotener Zahlungsmethode beglichen.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden. Die Vergütungshöhe für Zusatzleistungen wird in einer gesonderten Vereinbarung (z. B. Behandlungsvertrag für Zusatzleistungen) festgelegt.
2.7 Terminabsagen, Ausfallhonorar (Hausbesuche)
2.7.1 Absage durch die Hebamme
Die Hebamme darf Hausbesuchstermine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Geburt, Notfälle, Fortbildung) auch kurzfristig absagen oder verlegen. In diesem Fall wird – soweit möglich – ein Ersatztermin angeboten. In akuten Situationen hat die Leistungsempfängerin sich unverzüglich an eine Ärztin/einen Arzt, an eine Klinik oder den Notruf 112 zu wenden.
2.7.2 Vertretung
Bei Verhinderung, Urlaub oder Fortbildung kann die Hebamme nach Möglichkeit eine Kollegin mit der Vertretung beauftragen. Die Vertretung rechnet für die von ihr erbrachten Leistungen selbst ab. Zum Zweck eines reibungslosen Betreuungswechsels entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme insoweit von der Schweigepflicht, als dies für die Weitergabe betreuungsrelevanter Daten an die Vertretung erforderlich ist.
2.7.3 Absage durch die Leistungsempfängerin / Ausfallhonorar
Die Hausbesuche der Hebamme werden individuell für die Leistungsempfängerin eingeplant. Wird ein verbindlich vereinbarter Hausbesuchstermin nicht rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) abgesagt oder die Leistungsempfängerin ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort nicht anzutreffen, kann die Hebamme ein angemessenes Ausfallhonorar verlangen.
Dieses Ausfallhonorar orientiert sich an der Vergütung, die bei regulärer Durchführung des Termins angefallen wäre, soweit die Leistungsempfängerin das Versäumnis zu vertreten hat. Eine Erstattung durch die Krankenkasse ist in solchen Fällen regelmäßig ausgeschlossen.
§ 3 Kurse
3.1 Kurse in Kooperation mit dem Diakonissenkrankenhaus Dresden
Die Hebammen bieten Geburtsvorbereitungs- und ggf. weitere Kurse als Kursleiterinnen in Kooperation mit dem Diakonissenkrankenhaus Dresden an.
Die Anmeldung zu diesen Kursen erfolgt nicht über die Webseite von Stadtlandhebammen, sondern ausschließlich über die Buchungswege des Diakonissenkrankenhauses Dresden (z. B. die dortige Webseite bzw. das Kursverwaltungssystem). Die jeweils aktuellen Informationen zu Kursangebot, Anmeldung und Durchführung stellt das Diakonissenkrankenhaus Dresden bereit.
3.2 Eigene Kursverträge / Teilnahmebedingungen
Für die von den einzelnen Hebammen geleiteten Kurse im Diakonissenkrankenhaus Dresden gelten separate Kursverträge und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Hebamme und/oder des Diakonissenkrankenhauses Dresden.
Regelungen zu:
- Kursgebühren und ggf. Partner:innenbeiträgen,
- Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung,
- versäumten Kurseinheiten,
- Kursorganisation, Ersatzterminen und Kursort
ergeben sich nicht aus diesen AGB, sondern aus den jeweiligen Kursunterlagen und Verträgen der einzelnen Hebamme und des Diakonissenkrankenhauses Dresden.
§ 4 Widerrufsbelehrung (für Fernabsatzverträge / außerhalb von Räumen)
4.1 Widerrufsrecht
Verbraucherinnen (natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließen) haben das Recht, einen außerhalb von Praxis-/Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. per Telefon/E-Mail) geschlossenen Vertrag über hebammenhilfliche Leistungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Teilnehmerin der jeweiligen Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief per Post oder E-Mail) über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Erklärung.
Kontaktdaten für den Widerruf:
Hebamme Lisa Weiße
Augsburger Str. 76, 01277 Dresden
hebamme.lisa1@web.de
Hebamme Mathilde Glöckner
Dampfschiffstr.1, 01326 Dresden
Hebamme.mathilde@gmail.com
4.2 Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet die Hebamme sämtliche Zahlungen, die bis dahin erhalten wurden, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung.
Hat die Leistungsempfängerin verlangt, dass die Hebammenleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, hat sie den Teil der vereinbarten Vergütung zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen entspricht.
4.3 Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie z. B. folgenden Text verwenden und an die jeweilige Hebamme senden:
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:
– Art der Leistung: _______________________________
– Name der Verbraucherin: ________________________
– Anschrift der Verbraucherin: ____________________
– Datum / Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
§ 5 Abrechnung über externe Abrechnungsstelle (sofern genutzt)
Sofern die Hebamme eine externe, zertifizierte Abrechnungsstelle nutzt, erklärt sich die Leistungsempfängerin damit einverstanden, dass ihre abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsdaten, Leistungsdaten) zu Abrechnungszwecken an diese Stelle übermittelt und dort verarbeitet werden.
Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme insoweit von der Schweigepflicht, wie dies für die Abrechnung erforderlich ist. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der jeweiligen Hebamme.
§ 6 Dokumentation und medizinische Unterlagen
Die Hebamme dokumentiert die Betreuung gemäß den berufsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben. Die Dokumentation kann in Papierform und/oder elektronisch erfolgen.
Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass die für Behandlung, Dokumentation und ggf. Abrechnung notwendigen Daten erhoben, gespeichert und – soweit gesetzlich zulässig und erforderlich – an Dritte (z. B. Krankenkassen, Abrechnungsstellen) übermittelt werden.
Im Falle der Mit- oder Weiterbehandlung durch Ärzt:innen oder Kliniken dürfen die für die Behandlung von Mutter und Kind relevanten Befunde und Daten an die weiterbetreuende Stelle übermittelt werden. Die Hebamme unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere DSGVO).
§ 7 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Die Anfertigung von Bild-, Film- oder Tonaufnahmen während Beratungen, Behandlungen und Hausbesuchen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Hebamme.
Automatische Sprachassistenten (z. B. Siri, Alexa, Google Assistant) sollen während der Termine möglichst deaktiviert werden, um unbeabsichtigte Aufnahmen zu vermeiden.
Unbefugte Aufnahmen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§ 8 Haftung
8.1
An- und Abreise zu Terminen (z. B. zu vereinbarten Treffpunkten) erfolgen auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Leistungsempfängerin.
8.2
Für mitgebrachte Wertgegenstände und persönliche Sachen übernimmt die Hebamme keine Haftung. Die Leistungsempfängerin ist selbst für die sichere Verwahrung verantwortlich.
8.3
Die Teilnahme an Beratungen und Behandlungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme leistet fachkundige Anleitung und Beratung; die Umsetzung des Erlernten (z. B. Übungen, Trage- oder Haltegriffe, Stillpositionen) erfolgt durch die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Für Folgen einer fehlerhaften Anwendung übernimmt die Hebamme keine Haftung.
8.4
Die Haftung der Hebamme beschränkt sich auf Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auf Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.5
Für ihre Tätigkeit als Hebamme besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Werden Ärzt:innen hinzugezogen oder ärztlich veranlasste Leistungen erbracht, entsteht ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Leistungsempfängerin und Ärzt:in; hierfür haftet die Hebamme nicht.
§ 9 Pflichten der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet,
- die Hebamme vor Beginn eines Termins über gesundheitliche Einschränkungen, relevante Vorerkrankungen oder schwangerschaftsspezifische Besonderheiten zu informieren,
- die Teilnahme abzubrechen bzw. Rücksprache zu halten, wenn während eines Termins Beschwerden, Schmerzen oder Unsicherheiten auftreten,
- die von der Hebamme erteilten Hinweise (z. B. zu körperlicher Belastung, Hygiene, Sicherheit des Kindes) zu beachten.
§ 10 Erreichbarkeit
Informationen zur Erreichbarkeit der Hebammen (z. B. Telefonzeiten, bevorzugte Kontaktwege) werden von der jeweiligen Hebamme mitgeteilt, z. B. im Erstgespräch oder in Informationsunterlagen.
Es besteht ausdrücklich keine 24-Stunden-Rundumbereitschaft.
In Notfällen hat die Leistungsempfängerin sich unverzüglich an eine Ärztin/einen Arzt, eine Kinderklinik / Geburtsklinik oder den Notruf 112 zu wenden.
§ 11 Reklamationen
Reklamationen oder Beanstandungen bezüglich erbrachter Leistungen sollen zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ende der jeweiligen Betreuung (Terminserie) schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die jeweilige Hebamme gerichtet werden, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.
§ 12 Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der jeweiligen Hebamme (Lisa Weiße bzw. Mathilde Glöckner).
Mit der Buchung von Leistungen erklärt die Leistungsempfängerin, die entsprechende Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken.